Zum Hauptinhalt springen

Einreise Kenia

ETA ersetzt Visum
Seit dem 5. Januar 2024 benötigen ALLE Reisenden eine „Electronic Travel Authorization“ (sogenannte eTA; kein Visum) zur Einreise nach Kenia. Das entsprechende Formular muss online auf https://www.etakenya.go.ke/en beantragt und bezahlt werden.

Das „Electronic Travel Authorization“ (eTA) ersetzt das Visum. Die Ausstellung benötigt bis zu 5 Werktage. Reisende können ihre Anträge bis zu 3 Monate vor der Reise einreichen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Abreise über etwaige Änderungen.

Eine Ausfüllanleitung samt Video finden Sie auf unserer Webseite: https://www.lets-go-africa.com/item/491-eta-fuer-kenia-beantragen.html

Reisepass
Der Reisepass muss bei Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und es müssen mindestens 2 leere Seiten vorhanden sein.

Einreise / Ausreise
Derzeit gibt es keine gesonderten Einreise- / Ausreise Bestimmungen für Kenia. Die Einreisemodalitäten sollten einige Tage vor Abreise noch einmal auf Änderungen geprüft werden.

Deutsche Staatsbürger:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/keniasicherheit/208058
Österreichische Staatsbürger:
https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/kenia/
Schweizer Staatsbürger:
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/kenia/reisehinweise-fuerkenia.html

Bitte beachten Sie, dass die Einreise nach Kenia aus nicht-europäischen Ländern abweichen kann. Informieren Sie sich hier rechtzeitig, was Sie benötigen.

Aufenthaltsregistrierung
Empfehlenswert ist es auch eine Auslandsregistrierung durchzuführen. In Krisen- und Katastrophenfällen kann diese vorab abgeschlossene Registrierung effiziente Hilfsmaßnahmen ermöglichen.

Registrierung für deutsche Staatsbürger
https://www.auswaertiges-amt.de/de/-krisenvorsorgeliste/387662
https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin
Registrierung für österreichische Staatsbürger
https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/vor-der-reise
https://auslandsregistrierung.bmeia.gv.at/#/
Registrierung Schweizer Staatsbürger
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/leben-im-ausland/schweizerinnen-und-schweizer-im-ausland/dienstleistungen-schweiz-ausland/itineris.html
https://account.idm.eda.admin.ch/login/app/traveladmin

Plastiktüten Verbot bei der Einreise
Seit dem 29. August 2017 ist die Herstellung, Einfuhr und Nutzung von Plastiktaschen aller Art in Kenia verboten. Dieses Verbot gilt auch für Reisende, die Plastiktaschen im Gepäck transportieren oder als „Duty-Free“-Tüten mitbringen. Achten Sie daher bereits beim Packen darauf, keine Plastiktaschen in Ihrem Handgepäck oder Reisegepäck zu verwenden.

Welche Plastiktaschen sind erlaubt?
Es gibt einige Ausnahmen vom Verbot, die für spezielle Anwendungsfälle gelten:

  • Industrielle Flachbeutel: Flachbeutel, die für die primäre Verpackung in industriellen Anwendungen verwendet werden, sind erlaubt, sofern das Produkt direkt mit dem Plastik in Kontakt ist und am Produktionsort verpackt wird. Diese Beutel müssen dauerhaft beschriftet sein, um die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.
  • Müllbeutel und Beutel für gefährliche Abfälle: Diese Beutel sind unter der Bedingung erlaubt, dass sie klar beschriftet, farbcodiert und für die sichere Entsorgung vorgesehen sind, z. B. durch Verbrennung. Müllbeutel dürfen nicht zusammen mit dem Abfall entsorgt werden, sondern müssen von lizenzierten Abfallsammlern recycelt oder wiederverwendet werden.
  • Mehrweg-Plastiktüten: Grundsätzlich sind ZIP-Beutel, beispielsweise für Kosmetikartikel, erlaubt. Wir empfehlen jedoch, diese im Gepäck zu transportieren. Wenn möglich, ist es wünschenswert, eine plastikfreie Alternative zu verwenden

Alternative Verpackungen für alle anderen Plastiktüten

  • Taschen aus nicht-plastischen Materialien wie Jute, Sisal, Papier, Stoff oder Papyrus
  • Gewebte und nicht gewebte Polypropylen-Taschen, auch als "Gunny Bags" bekannt
  • Laminierte Polypropylen-Taschen
  • Taschen aus Polyolefin-Fasern
  • 100% biologisch abbaubare Taschen, beispielsweise aus Stärke oder Maniok
  • Traditionelle kenianische geflochtene Taschen sind ebenfalls eine umweltfreundliche Option und eine schöne Erinnerung an Ihre Reise.

Was ist mit Verpackungen aus Plastik?
Produkte wie Shampoo, Sonnencreme und andere Kosmetika in Plastikverpackungen sind vom Verbot nicht betroffen und dürfen mitgeführt werden. Es wird empfohlen, diese Artikel in ZIP-Beuteln oder anderen auslaufsicheren Verpackungen im Koffer zu transportieren, um Leckagen zu verhindern.
Bitte halten Sie sich an diese Bestimmungen, um eine reibungslose Einreise und einen angenehmen Aufenthalt in Kenia sicherzustellen.

Strafen und Kontrollen
Das kenianische Gesetz sieht hohe Geldstrafen für Verstöße gegen das Plastiktaschenverbot vor. Produzenten, Geschäfte und Marktstände werden streng überwacht, um die Einhaltung der Regelung sicherzustellen. Das Ziel ist es, den Plastikverbrauch zu reduzieren und die Umwelt, insbesondere die Tierwelt, vor den schädlichen Auswirkungen von Plastikmüll zu schützen.

Flüssigkeiten beim Flug
Flüssigkeiten im Handgepäck
Die wichtigste Regel für Flüssigkeiten im Handgepäck ist die sogenannte 100-ml-Regel. Diese besagt, dass Flüssigkeiten, Aerosole und Gels nur in Behältern mit einem Fassungsvermögen von maximal 100 Millilitern mitgeführt werden dürfen. Alle Behälter müssen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren 1-Liter-Plastikbeutel (z. B. einem Ziploc-Beutel) verstaut werden. Jeder Passagier darf nur einen solchen Beutel mitführen.

Folgende Gegenstände fallen unter diese Regel:

  • Flüssigkeiten wie Wasser, Säfte oder andere Getränke
  • Cremes und Lotionen
  • Sprays, Gels, Schaum oder Pasten (wie Zahnpasta oder Haarprodukte)
  • Flüssige Kosmetikartikel (wie Parfüm, Make-up)
  • Flüssige Medikamente (sofern nicht als Ausnahme zugelassen)

Wer mehr mitnehmen möchte, kann den Rest im Aufgabegepäck transportieren.

Ausnahmen
Einige Flüssigkeiten sind von dieser Regelung ausgenommen, wenn sie während des Flugs oder am Zielort unbedingt benötigt werden, wie:

  • Babynahrung für die Dauer des Flugs, wenn du mit einem Kleinkind reist
  • Medikamente, die während des Flugs gebraucht werden (hier kann es sein, dass ein ärztliches Attest oder eine Verschreibung vorgelegt werden muss)
  • spezielle Diätnahrungsmittel, die während des Fluges verzehrt werden müssen
  • verschlossene Zollfrei-Artikel (Duty—Free-Artikel)
    • Flüssigkeiten, die man nach der Sicherheitskontrolle in einem Duty-Free-Shop kaufst, sind von der 100-ml-Regel ausgenommen, wenn sie in einem versiegelten Sicherheitsbeutel (STE-Beutel) mit Kaufbeleg aufbewahrt werden. Dieser Beutel darf bis zum Ende der Reise nicht geöffnet werden, da sonst der Inhalt möglicherweise bei der nächsten Sicherheitskontrolle konfisziert wird.

Diese Flüssigkeiten müssen ebenfalls beim Sicherheitscheck vorgezeigt werden, aber sie unterliegen nicht der 100-ml-Begrenzung.

letzte Änderung: 09. Februar 2026

Safaris, die Geschichten schreiben und Erinnerungen fürs Leben schaffen. Magische Begegnungen mit Menschen, Tieren und Natur. In Ihrem Tempo und ganz nach Ihren Wünschen.

Dein Abenteuer beginnt.

Anfrage

Deponieren Sie Ihre Wunschreise und wir melden uns umgehend.

Telefon

Wir sind von Montag - Freitag von 8.30 Uhr bis 17.30 Uhr für Sie da.

WhatsApp

Eine kurze Nachricht mit Ihrem Anliegen genügt und wir rufen zurück!